Verbesserung der Produktqualität
Unser Klient möchte seine Kunden im Wettbewerb durch eine bessere Produktqualität überzeugen und hat daher beschlossen, sein aktuelles Qualitätsmanagement überprüfen zu lassen.
Es gab keine „objektiv“ definierte Qualität, die subjektiven Entscheidungen der Spartenleitung sind nicht einheitlich und teilweise auch von persönlichen Präferenzen geprägt. Die geforderte Qualität war nicht ausreichend dokumentiert. Das Lieferantenhandbuch ist unvollständig. Den Lieferanten waren die Anforderungen teilweise nicht bekannt.
Maßnahmen:
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Die Qualitätsanforderungen spartenübergreifend, einheitlich für das Unternehmen definieren
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Ein neues Lieferantenhandbuch erstellen, in dem der Qualitätsstandard dokumentiert und illustriert ist
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Die Prüfprozeduren überarbeiten und für alle Bezugsquellen vereinheitlichen. Für die Hartwaren wurde ein neuer Prüfbereich aufgebaut
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Eine allgemeine Claimregelung erarbeiten und den Lieferanten als verbindliches Regelwerk übergeben. Die neue Claimregelung ist Vertragsbestandteil und wird entsprechend exekutiert
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Die Kompetenzen des Qualitätsmanagements erweitern und die Abhängigkeit von den Einkäufern und der Spartenleitung reduziert
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An das Claimsystem wurde eine automatisierte Lieferantenbewertung angehängt, die bei neuen Verhandlungen mit den Lieferanten wichtige Informationen liefert